Liebe Jägerinnen und Jäger,
heute ist das Amtsblatt des Saarlandes mit einer erwarteten jagdrechtlichen Neuerung erschienen. Damit hat das Ministerium unserem Antrag entsprochen.
Ab morgen, 17.01.2025, ist es erlaubt, mit Nachtsichttechnik nicht nur auf Schwarzwild, sondern auch auf Haarraubwild, insbesondere natürlich Waschbär und Marderhund, zu schießen.
Der komplette Paragraf lautet nun:
DV-SJG § 62a
Verwendung von künstlichen Lichtquellen
(1) Künstliche Lichtquellen dürfen beim Erlegen von Schwarzwild verwandt werden, sofern sie nicht mit der Schusswaffe verbunden sind.
(2) Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie zur Vermeidung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden ist die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre), die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Fangen oder Erlegen von Schwarzwild vom Verbot des § 19 Absatz 1 Nummer 5a des Bundesjagdgesetzes ausgenommen.
(3) Aus Gründen der Wildhege und des Artenschutzes findet Absatz 2 auch auf Haarraubwild Anwendung.
(4) Die waffenrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten und bleiben davon unberührt.
Bitte achten Sie auf Absatz 4 und die Definition in Absatz 2:
Die Erlaubnis wurde lediglich auf weitere Wildarten ausgedehnt. An der Technik, die verwendet werden darf, hat sich nichts geändert!
Es dürfen weiterhin nur „Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre)“ verwendet werden.
Bitte beachten Sie natürlich auch die geltenden Jagd- und Schonzeiten!
Johannes Schorr
(Geschäftsführer)