Kassel, den 4. Juli 2023
Fokus auf mehr Sicherheit bei Ernte- und Gesellschaftsjagden
Die Schussabgabe von erhöhter Position bei Erntejagden und eine eindeutige Regelung zur
Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden wurden in die Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“
(VSG 4.4) aufgenommen.
Unter den Hinweisen zu § 3 Ausübung der Jagd Absatz 4 „Ein Schuss darf erst abgegeben
werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“ heißt es nun
zusätzlich „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe
ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“
Die maßgebliche Funktion des Kugelfangs, insbesondere für Erntejagden, wird damit
unterstrichen.
Schussabgabe von erhöhter Position bei Erntejagden und großflächige Signalkleidung bei
Gesellschaftsjagden machen die Jagd sicherer. Foto: SVLFG
Das Tragen von Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden findet sich unter § 4 Besondere
Bestimmungen für Gesellschaftsjagden im Absatz 12: „Bei Gesellschaftsjagden müssen
sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben.“
Zu dieser Regelung findet sich nun unter den Hinweisen: „Zur deutlichen farblichen Abhebung
von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B.
Warnwesten.“
Die bisherige Aufzählung reichte von der gelben Regenjacke bis zum orange-roten Signalband
am Hut, was mitunter zu Auslegungsproblemen führte. Mit dem einfachen Beispiel der
signalfarbenen Warnweste oder wie auf dem Foto abgebildet der großflächigen Signalkleidung
ist für alle an der Jagd direkt Beteiligten dem praktischen Wissensstand Rechnung
getragen.
Die SVLFG-Broschüre „Sichere Erntejagd“ kann unter www.svlfg.de mit dem Suchbegriff B44
kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können telefonisch
unter 0561 785-10339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen angefordert
werden. Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) findet sich unter dem Suchbegriff: VSG 4.4
Kassel, den 4. Juli 2023
Fokus auf mehr Sicherheit bei Ernte- und Gesellschaftsjagden
Die Schussabgabe von erhöhter Position bei Erntejagden und eine eindeutige Regelung zur
Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden wurden in die Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“
(VSG 4.4) aufgenommen.
Unter den Hinweisen zu § 3 Ausübung der Jagd Absatz 4 „Ein Schuss darf erst abgegeben
werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“ heißt es nun
zusätzlich „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe
ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“
Die maßgebliche Funktion des Kugelfangs, insbesondere für Erntejagden, wird damit
unterstrichen.
Schussabgabe von erhöhter Position bei Erntejagden und großflächige Signalkleidung bei
Gesellschaftsjagden machen die Jagd sicherer. Foto: SVLFG
Das Tragen von Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden findet sich unter § 4 Besondere
Bestimmungen für Gesellschaftsjagden im Absatz 12: „Bei Gesellschaftsjagden müssen
sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben.“
Zu dieser Regelung findet sich nun unter den Hinweisen: „Zur deutlichen farblichen Abhebung
von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B.
Warnwesten.“
Die bisherige Aufzählung reichte von der gelben Regenjacke bis zum orange-roten Signalband
am Hut, was mitunter zu Auslegungsproblemen führte. Mit dem einfachen Beispiel der
signalfarbenen Warnweste oder wie auf dem Foto abgebildet der großflächigen Signalkleidung
ist für alle an der Jagd direkt Beteiligten dem praktischen Wissensstand Rechnung
getragen.
Die SVLFG-Broschüre „Sichere Erntejagd“ kann unter www.svlfg.de mit dem Suchbegriff B44
kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können telefonisch
unter 0561 785-10339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen angefordert
werden. Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) findet sich unter dem Suchbegriff: VSG 4.4