INFORMATION
zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung Mai 2025
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.
Der „Frühjahrs-Lehrgang“ beginnt am
Samstag, 22. Februr 2025 - 08.00 Uhr
im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Anfang Mai dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.
Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20.12.2023).
Der theoretische Unterricht in den Fächern
findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 28. April – 02. Mai 2025 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.
Unter der Feststellungs-Nr. 16.997-11352 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.
Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.
Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 1.190,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 10,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 280,00 € und die Munitionspauschale 170,00 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.650,00 € wird bei der Anmeldung fällig und ist spätestens bis Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen (Vordrucke bei der VJS erhältlich).
Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:
I. Teil = Jagdliches Schießen 03. Mai 2025
II. Teil = Schriftliche Prüfung 09. Mai 2025
III. Teil = Mündlich/praktische Prüfung 10. Mai 2025
Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.
Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.
Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es zählt das Datum der Anmeldung.
Änderungen sind vorbehalten!
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zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung August 2025
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.
Der „Sommer-Lehrgang“ beginnt am
Samstag, 24. Mai 2025, 08.00 Uhr
im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Anfang August dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.
Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20.12.2023).
Der theoretische Unterricht in den Fächern
findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 28. Juli – 01. August 2025 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.
Unter der Feststellungs-Nr. 16.997-11352 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.
Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.
Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 1.190,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 10,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 280,00 € und die Munitionspauschale 170,00 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.650,00 € wird bei der Anmeldung fällig und ist spätestens bis Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen (Vordrucke bei der VJS erhältlich).
Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:
I. Teil = Jagdliches Schießen 02. August 2025
II. Teil = Schriftliche Prüfung 08. August 2025
III. Teil = Mündlich/praktische Prüfung 09. August 2025
Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.
Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.
Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es zählt das Datum der Anmeldung.
Änderungen bleiben vorbehalten!
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zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung November 2025
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.
Der „Herbst-Lehrgang“ beginnt am
Samstag, 30. August 2025 - 08.00 Uhr
im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Mitte November dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.
Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20.12.2023).
Der theoretische Unterricht in den Fächern
findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 3. November – 7. November 2025 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.
Unter der Feststellungs-Nr. 16.997-11352 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.
Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.
Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 1.190,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 10,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 280,00 € und die Munitionspauschale 170,00 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.650,00 € wird bei der Anmeldung fällig und ist spätestens bis Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen (Vordrucke bei der VJS erhältlich).
Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:
I. Teil = Jagdliches Schießen 08. November 2025
II. Teil = Schriftliche Prüfung 14. November 2025
III. Teil = Mündlich/praktische Prüfung 15. November 2025
Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.
Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.
Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es zählt das Datum der Anmeldung.
Änderungen bleiben vorbehalten!
Hier können Sie sich den aktuellen Fragenpool als pdf-Dokument ansehen bzw. herunterladen.
Der Fragenpool ist die Grundlage für den II. Teil der Jägerprüfung „Schriftliche Prüfung“ im Saarland. Er besteht aus 1.000 Fragen, je 200 Fragen zu den Prüfungsfächern:
• Jagdrecht
• Jagdtierkunde
• Jagdbetrieb/Hundewesen
• Wildhege/Naturschutz
• Waffen/Schießwesen.
In der „Schriftlichen Prüfung“ sind 120 Fragen (24 Fragen pro Prüfungsfach) aus dem Fragenpool zu beantworten. Sofern in einem Fach weniger als 17 Fragen richtig beantwortet werden, ist die Prüfung nicht bestanden.
Bitte melden Sie sich mit folgendem Anmeldeformular (hier anklicken) an.
Leider sind folgende Jungjägerlehrgänge bereits ausgebucht:
- Frühjahr 2025
- Sommer 2025
- Herbst 2025
Wir setzen Sie gerne auf die Warteliste.
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zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung Mai 2025
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.
Der „Frühjahrs-Lehrgang“ beginnt am
Samstag, 22. Februr 2025 - 08.00 Uhr
im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Anfang Mai dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.
Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20.12.2023).
Der theoretische Unterricht in den Fächern
findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 28. April – 02. Mai 2025 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.
Unter der Feststellungs-Nr. 16.997-11352 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.
Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.
Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 1.190,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 10,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 280,00 € und die Munitionspauschale 170,00 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.650,00 € wird bei der Anmeldung fällig und ist spätestens bis Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen (Vordrucke bei der VJS erhältlich).
Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:
I. Teil = Jagdliches Schießen 03. Mai 2025
II. Teil = Schriftliche Prüfung 09. Mai 2025
III. Teil = Mündlich/praktische Prüfung 10. Mai 2025
Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.
Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.
Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es zählt das Datum der Anmeldung.
Änderungen sind vorbehalten!
INFORMATION
zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung August 2025
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.
Der „Sommer-Lehrgang“ beginnt am
Samstag, 24. Mai 2025, 08.00 Uhr
im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Anfang August dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.
Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20.12.2023).
Der theoretische Unterricht in den Fächern
findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 28. Juli – 01. August 2025 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.
Unter der Feststellungs-Nr. 16.997-11352 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.
Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.
Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 1.190,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 10,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 280,00 € und die Munitionspauschale 170,00 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.650,00 € wird bei der Anmeldung fällig und ist spätestens bis Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen (Vordrucke bei der VJS erhältlich).
Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:
I. Teil = Jagdliches Schießen 02. August 2025
II. Teil = Schriftliche Prüfung 08. August 2025
III. Teil = Mündlich/praktische Prüfung 09. August 2025
Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.
Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.
Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es zählt das Datum der Anmeldung.
Änderungen bleiben vorbehalten!
INFORMATION
zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung November 2025
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.
Der „Herbst-Lehrgang“ beginnt am
Samstag, 30. August 2025 - 08.00 Uhr
im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Mitte November dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.
Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20.12.2023).
Der theoretische Unterricht in den Fächern
findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 3. November – 7. November 2025 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.
Unter der Feststellungs-Nr. 16.997-11352 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.
Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.
Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 1.190,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 10,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 280,00 € und die Munitionspauschale 170,00 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.650,00 € wird bei der Anmeldung fällig und ist spätestens bis Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen (Vordrucke bei der VJS erhältlich).
Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:
I. Teil = Jagdliches Schießen 08. November 2025
II. Teil = Schriftliche Prüfung 14. November 2025
III. Teil = Mündlich/praktische Prüfung 15. November 2025
Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.
Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.
Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es zählt das Datum der Anmeldung.
Änderungen bleiben vorbehalten!
Hier können Sie sich den aktuellen Fragenpool als pdf-Dokument ansehen bzw. herunterladen.
Der Fragenpool ist die Grundlage für den II. Teil der Jägerprüfung „Schriftliche Prüfung“ im Saarland. Er besteht aus 1.000 Fragen, je 200 Fragen zu den Prüfungsfächern:
• Jagdrecht
• Jagdtierkunde
• Jagdbetrieb/Hundewesen
• Wildhege/Naturschutz
• Waffen/Schießwesen.
In der „Schriftlichen Prüfung“ sind 120 Fragen (24 Fragen pro Prüfungsfach) aus dem Fragenpool zu beantworten. Sofern in einem Fach weniger als 17 Fragen richtig beantwortet werden, ist die Prüfung nicht bestanden.
Bitte melden Sie sich mit folgendem Anmeldeformular (hier anklicken) an.
Leider sind folgende Jungjägerlehrgänge bereits ausgebucht:
- Frühjahr 2025
- Sommer 2025
- Herbst 2025
Wir setzen Sie gerne auf die Warteliste.