(Reviersystem, Ausbildung, gesetzliche Grundlagen)
Wer Jäger werden will, muss eine Jägerprüfung absolvieren. Der Ausdruck „grünes Abitur“ gibt einen Hinweis darauf, dass man sehr gut und vielfältig ausgebildet sein muss, um die Prüfung zu schaffen und hat nach wie vor Gültigkeit. Mit bestandener Jägerprüfung kann man – jedes Jahr neu – einen Jagdschein lösen. Damit allein kann man aber immer noch nicht jagen. Es bedarf eines Revieres. Dort kann man als Gast mitjagen. Frühestens nach 3 Jahren kann man selbst ein Revier pachten, sei es eine sogenannte gemeinschaftliche Jagd um einen Ort herum oder eine Eigenjagd, die mindestens 75 ha groß ist und einer Person gehört. Geregelt ist dies alles in einem Bundesjagdgesetz und in einem Länderjagdgesetz, z.B. für uns im „Saarländischen Jagdgesetz“. Der Eigentümer oder durch die Jagdpacht Nutzungsberechtigte einer Jagd darf das erlegte Wild dann auch behalten oder vermarkten. Mit dem Erlös des verkauften Wildbrets bestreitet er dann wieder die mit dem Revier verbundenen Ausgaben, wie z.B. auch den Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Im kaufmännischen Sinne „setzt“ der Jäger dabei regelmäßig „zu“.
Besonderheit der Jagd im Saarland
Das Saarland liegt mitten in Europa und an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg. Vielfältige Jagdkontakte gehen „rüber und nüber“ zu unseren frankophonen Nachbarn. Die Initiative zur Gründung der „Action Interrégionale de la Nature et de la Chasse“ (AINC) ging vom Saarland aus. Heute gehören neben der Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) die Jagdverbände von „Moselle“, „Bas-Rhin“, Luxemburg, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg dieser lockeren und kleinen, aber feinen Runde an, um sich periodisch, aber auch zwischendurch über gemeinsame und unterschiedliche jagdliche Dinge zu unterhalten und so Grenzen zu überwinden.
Die Jagd im Saarland lebt auch im Spannungsfeld zwischen fast geschlossenen Waldungen der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, die heute zum überwiegenden Teil Staatswald darstellen und nur von Siedlungen geprägt sind, die der saarländischen Gruben- und Hüttenvergangenheit geschuldet sind. Dort trifft der Wald unmittelbar auf Gärten. Schwarzwild nutzt das eine als Schlaf- und Wohnzimmer und das andere als Esszimmer, was naturgemäß Probleme hervorruft. Insbesondere im mittleren Saarland haben wir jedoch gemeinschaftliche Jagdbezirke, die landwirtschaftlich geprägt sind und die Waldanteile nur 10 oder 15 % betragen. Dort tritt das Schwarzwild überwiegend als Problem für die Landwirtschaft auf. Unterschiedliche Ziele in der Bejagung zwischen Förstern (Staatsjägern) und privaten Jägern wollen von der VJS ausgeglichen werden, was nicht immer einfach ist.