Tagung der AINC (Action interregionale de Nature et Chasse) in Luxemburg
Am 14. und 15. April 2024 tagten Vertreter der Jagdverbände Bas-Rhin, Moselle, Luxemburg, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland in Epeldange-sur Sure im Rahmen der AINC.
Neben dem regelmäßigen Gedankenaustausch, der zweimal im Jahr über die aktuellen Themen aus der Jagd der Länder und der EU gepflegt wird, stand insbesondere die Neufassung der Satzung der AINC auf der Tagesordnung (Sitz ist seit ihrer Gründung Luxemburg).
Pierre Wengler wurde zum Nachfolger des langjährigen Schatzmeisters Francis Jacobs gewählt, der aus gesundheitlichen Gründen das Amt zwischen den regulären Wahlperioden aufgeben musste.
Luc Bohler, Aliette Schafer, Soeren Kurz und Christian Muller (siehe Bild v.l.n.r.) wurden mit der Verdienstnadel der AINC ausgezeichnet.
Blick über die Grenze nach Frankreich
„Vos munitions chez le buraliste“
titelt der „Chasseurs de l’est“ in seiner Januar-Ausgabe. Es ist bemerkenswert, wie pragmatisch die Franzosen Lösungen finden, wo in Deutschland Ideologie vorherrscht: Seit dem 01. Januar 2024 dürfen Tabakhändler, also die „bureaux de tabac“ nicht nur Zigarren, Zigaretten und Lottoscheine anbieten, sondern auch Jagdmunition verkaufen. Jäger hätten diese Maßnahme seit langem gefordert, denn in ländlichen Gebieten habe die Anzahl der Waffengeschäfte stark abgenommen und manche Jäger müssten fast 150 km fahren, um eine Schachtel Patronen zu kaufen. Die Inhaber bzw. Verkäufer der Tabakläden müssten eine zweitägige Schulung durchlaufen und eine anschließende Prüfung bestehen und könnten dann die Genehmigung des Präfekten und des Bürgermeisters erhalten, um die Patronen verkaufen zu dürfen.
Qui sommes-nous?
„Wer sind wir?“ Unter dieser Überschrift werden ebenfalls in der Januar-Ausgabe des „Chasseurs de l’est“ Umfrageergebnisse einer Befragung von französischen Jägerinnen und Jäger veröffentlicht. 2022 wurden frankreichweit 963.600 Jagdscheine ausgestellt. (2014 waren es noch 1,1 Millionen.) 1,5 % seien „Tagesjagdscheine“ gewesen, die anderen 98,5 % teilen sich fast gleichmäßig auf in Jahresjagdscheine, die in ganz Frankreich gelten und in Jahresjagdscheine, die in einzelnen Departements gelten. Der Frauenanteil beträgt 3,3 %.
5 Prozent der Jägerinnen und Jäger sind jünger als 25 Jahre, 22 Prozent sind zwischen 25 und 44, 36 Prozent sind zwischen 45 und 64 und 23 Prozent sind zwischen 65 und 74 Jahre alt. Immerhin 14 Prozent sind 75 Jahre oder älter.
Der berufliche Hintergrund ist ebenfalls meist sehr interessant: 32 Prozent sind Arbeiter oder Angestellte, gleichauf mit 32 Prozent „Großkopferten“. 10 Prozent sind Landwirte oder in der Landwirtschaft Beschäftigte. 6 Prozent sind Selbständige oder Geschäftsleute und 2 Prozent Studierende.
Die Frage, wie oft die Jägerinnen und Jäger jagen gehen, wird mit „im Schnitt 44-mal im Jahr“ beantwortet. Davon sind 20 Teilnahmen an Gesellschaftsjagden und 14-mal ist es die Einzeljagd. Die anderen 10 Jagdgänge beziehen sich auf seltenere Jagdarten.
„Pro Saison“ gibt jeder französische Jäger im Schnitt 3.260 EURO für die Jagd aus, wobei der größte Posten mit 29 % für das „Jagdauto“ „drauf geht“, 22 % kostet die Ausrüstung und immerhin 9 % „die Jagdhelfer“, womit insbesondere die Jagdhunde gemeint sind.
Neue Periode der Jagdverpachtungen
Aktuell wurden bzw. werden in der „Moselle“ die Jagden auf 9 Jahre verpachtet, und zwar, was für uns außergewöhnlich ist, alle gleichzeitig! Für die „Kreisjägermeister“, die hier organisierend und beratend tätig sind, ist dies eine sehr anstrengende Zeit. Der Präsident der FDC57, Pierre Lang, geht davon aus, dass die Zahl der „Reserven“, also dort, wo die Eigentümer selbst jagen dürfen und auch wollen (ab 25 Hektar Landwirtschaft oder Forst oder ab 5 Hektar Gewässer) zunehmen wird; insgesamt werden es etwa 1.500 an der Zahl sein. Es zeichnet sich weiter ab, so M. Lang, dass die Pachtpreise fallen. Die finanziellen Ressourcen nehmen ab, die Jägerinnen und Jäger werden älter und haben weniger Interesse an einer Jagdpacht. Die jungen wollen weniger in die Reviere investieren, vermutet der Präsident. Insgesamt sei dies ein Ergebnis der Tatsache, dass die Bevölkerung städtischer wird, was gleichbedeutend mit dem „Wüstfallen“ der ländlichen Gegend ist.
Jagen in Frankreich
Benötigt werden die folgenden Unterlagen:
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen ist möglich.
Werden Waffen über die Grenze gebracht, so sind diese getrennt von der Munition in abschließbaren Behältnissen zu transportieren.
Als deutscher Jäger muss man wissen, dass zwingend eine französische Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Die deutsche ist dort untauglich, da der Gesetzgeber vorschreibt, dass die Versicherung in unbegrenzter Höhe für entstandene Schäden haftet. In Deutschland wird eine solche Versicherung nicht angeboten.
Jagen in Luxemburg
Vorsicht beim Waffentransport in Luxemburg
Anlässlich der Frühjahrstagung der Action Interregionale Nature et Chasse (AINC) am 29. März 2023 in Geudertheim im Unterelsass, berichtete der Vertreter des Luxemburger Jagdverbandes (Fédération Saint-Hubert des Chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg – FSHCL) über eine neue Regelung, die seit dem vergangenen Jahr für den Transport von Feuerwaffen in und durch Luxemburg gilt.
In Europa ansässige Personen, die einen Waffenschein / eine Waffenbesitzkarte ihres Wohnsitzlandes besitzen und mit einer Feuerwaffe nach Luxemburg einreisen möchten (z.B. zur Jagdausübung oder auch zur Durchreise), müssen sich im Voraus in ihrem Wohnsitzland einen Europäischen Feuerwaffenpass (EFWP) beschaffen. Dies entspricht europäischem Recht, welches auch in allen anderen EU-Staaten gilt.
Dieser EFWP muss jedoch nunmehr zusätzlich vor dem Einführen der Waffen nach Luxemburg von der Abteilung für Waffen und Wachdienste (Service armes et gardiennage) des Ministeriums der Justiz (13, rue Erasme, L-1468 Luxemburg, Tel. (+352) 247-84514 / 84523 / 84054) mit einem eigenen Sichtvermerk versehen werden. Bei Nichtberücksichtigung droht eine (zumindest vorübergehende) Beschlagnahme der betreffenden Waffen vor Ort.
Die AINC sieht in dieser Bestimmung eine Regelung, die geltendes europäisches Recht in unzulässiger Art und Weise weiter verschärft. Nachdem dies eine Angelegenheit von nationaler bzw. europäischer Tragweite ist, hat AINC-Präsident Søren Kurz den DJV gebeten, hierzu über die Bundesregierung in Luxemburg zu intervenieren.
Bis zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes rät die AINC allen betroffenen deutschen Jägerinnen und Jägern jedoch, den Vorgaben Folge zu leisten, um Unannehmlichkeiten vor Ort zu vermeiden.
Zuständiges Amt:
Ministère de la Justice
Service des Armes Prohibées
13, rue Erasme
L-2934 Luxembourg
Informationen erhalten Sie hier:
Marc Müller: Tel.: (+352) 2478 - 4514
Carole Pott: Tel.: (+352) 2478 - 4523
Jessica Biver: Tel.: (+352) 2478 - 4054
erreichbar - morgens von 08.30 bis 11.30 Uhr!
Kontaktieren Sie hierfür bitte die:
⇒ Fédération départementale des chasseurs de la moselle
Maison de la chasse et de la Nature
1, rue de la Passotte - BP 37815
57078 Metz cedex 03
Tel.: 03 87 75 82 82
Fax: 03 87 75 82 83
E-Mail: info@fdc57.org
www.fdc57.org
Diese Praxis gilt nur für deutsche Jägerinnen und Jäger, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, nicht in Frankreich!
Französische Jägerinnen und Jäger müssen dafür in Deutschland die sogenannte "Schießergänzungsprüfung für Franzosen" ablegen. Diese ist gleichgesetzt mit Teil 1 der Jägerprüfung gem. § 19 DV-SJG.
Zusammen mit einem französischen Jagdschein sind damit die Voraussetzungen zur Erteilung eines Ausländerjahresjagdscheines erfüllt.
Kontaktieren Sie hierfür bitte die VJS-Kreisgruppe Saarbrücken, Herrn Kreisjägermeister Heiner Kausch, info@heinerkausch.de.
Sehr viele saarländischen Jäger jagen beiderseits der deutsch-französischen Grenze. Dass Jagd bürokratisch geregelt ist, ist allgemein bekannt. Ein wichtiger sachlicher Aspekt ist die Jagdhaftpflichtversicherung, die sowohl in Deutschland als auch in Frankreich obligatorisch ist und in der Zielsetzung in etwa der KFZ-Haftpflichtversicherung entspricht. Während in Deutschland der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung vorm Lösen des Jagdscheines erbracht werden muss - für Mitglieder mit Gruppenversicherungsteilnahme ganz unbürokratisch durch Zahlen der Prämie beim Lösen des Jagdscheines möglich -, muss in Frankreich der Nachweis nur bei der Jagd mitgeführt werden. Die Gefahr, dass hier eine Pflichtverletzung vorkommt, ist also in Frankreich wesentlich größer als in Deutschland. Nun bieten viele Jagdhaftpflichtversicherungen Deckung auch für die Jagd im Ausland an, so auch unsere Versicherung bei der Generali. Ob diese aber im jeweiligen Land ausreicht, muss vom Jäger selbst geprüft werden. In Frankreich ist eine deutsche Haftpflichtversicherung generell untauglich, da das französische Gesetz vorschreibt, dass die Versicherungssumme „unbegrenzt“ sein muss. In Deutschland gibt es aber keine Haftpflichtversicherung, weder für Jagd noch für andere Bereiche, die unbegrenzt ist. Dies ist bislang zu wenig bekannt! Ganz praktisch bedeutet das, dass der deutsche Jäger für die Jagd in Frankreich auf französischer Seite eine Versicherungsagentur aufsuchen und dort eine Jagdhaftpflichtversicherung für Frankreich abschließen muss. Diese kostet rund 26,- EURO. Dass sich die Jagdjahre und damit auch die versicherten Perioden in Deutschland (01.04 – 31.03) und in Frankreich (01.07. – 30.06.) unterscheiden, sei nebenbei erwähnt.
Gemäß der Vereinbarung zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Wildfolge durch die VJS und die FDC57 wurde nachstehenden Schweißhundeführern die Nachsuche in den Gebieten des Département de la Moselle und des Saarlandes ermöglicht:
Eine Aktionsgemeinschaft stellt sich vor:
Überregionales Jagen mit einem europäischen Jagdschein ist ein großer Herzenswunsch der europäischen Jäger. Die Harmonisierung des europäischen Jagdrechtes wird noch Jahre und Jahrzehnte dauern. Der europäische „Dachverband“ der Länderdachverbände heißt FACE und begleitet den Prozess auf europäischer Ebene. Keine Konkurrenz zur FACE, sondern eine kleine Aktionsgemeinschaft an der Nahtstelle von Frankreich und Deutschland ist die AINC.
Die sog. Saar-Lor-Lux-Region liegt im Übergangsbereich des deutschen und des französischen Sprach- und Kulturbereiches. Was lag und liegt also näher, den vorhandenen Kontakt zwischen den Jägern zu institutionalisieren und sich auf der Ebene der Landesjagdverbände zu treffen und Meinungen und Informationen, insbesondere über jagdrechtliche und politische Entwicklungen, auszutauschen.
Nach Vorgesprächen während des Jahres 1989 wurde die AINC am 05. April 1990 in Luxemburg gegründet. Gründungsmitglieder waren die Landesjagdverbände von Rheinland-Pfalz und Saarland, La Fédération des Chasseurs de la Moselle, Le Saint Hubert Club du Grand-Duché le Luxembourg und La Fédération des Chasseurs Luxembourgois. Seit Jahren gehört auch der LJV Baden-Württemberg zur Runde.
Satzungsgemäßes Ziel der Vereinigung ist die Verbesserung und die Verteidigung der Jagdsysteme im Herzen Europas, unter Berücksichtigung einer naturschützenden ökosystem- und waidgerechten Jagdausübung.
Der Vorstand besteht aktuell aus dem Präsidenten, Herrn Soeren Kurz (Justitiar Baden-Württemberg), dem Vize-Präsidenten, Herrn Josef Schneider (Saarland) und dem Schatzmeister, Herrn Pierre Wengler (Luxemburg).
Pro Halbjahr treffen sich die Präsidenten und Geschäftsführer der Verbände und besprechen sowohl „Dauerbrenner“ als auch Neuigkeiten und sich anbahnende Bewährungsproben für Jagd und Jäger:
Erste Themenschwerpunkte waren die Harmonisierung der Jägerprüfungssysteme, die Anpassung der Jagdzeiten und die Behandlung von Wildarten, die im französischen Bereich auch „Schädlinge“ genannt werden (dazu gehören z.B. Fuchs und Schwarzwild). Im Weiteren befasste man sich mit dem unterschiedlichen Waffenrecht für Jäger und den Wildbewirtschaftungsrichtlinien. Auch wollte man länderübergreifende Hegegemeinschaften initialisieren. Furore macht z.B. die Hege des Rotwildes in den Revieren von Elsass und Lothringen und den rigorosen Abschussvorschriften in den Staatsforsten von Rheinland-Pfalz. Da das Gebiet geografisch und als Wildlebensraum zusammenhängt, musste eine Harmonisierung gefunden werden.
Auch die Jagd mit Pfeil und Bogen, die in Frankreich erlaubt ist, als auch die tierschutzgerechte Bewegungsjagd standen auf der Agenda. Dass man sich über neue Erkenntnisse beim Fuchsbandwurm oder den von Zecken übertragenen Krankheiten austauschte, ist nur normal, genauso wie man die Umsetzung der EU-Richtlinien bei der Flächenstilllegung und neuerdings bei der Fleischhygiene im jeweiligen Nachbarland genau beobachtet. Informationen von nebenan können eigene Behörden oft vor übertriebenem, manchmal auch nicht ausreichendem, Agieren abhalten.
Bewährungsproben des Handelns z.B. war - und ist z.T. immer noch - die Bekämpfung der Schweinepest, einer Erkrankung der Hausschweine und Wildschweine, die vor den Ländergrenzen nicht halt macht. Im Erfahrungsaustausch konnten Bekämpfungsmethoden ausgetauscht und abgesprochen werden, auch wenn die Gesundheitsbehörden hüben und drüben oft sehr konträrer Meinung waren.
Auch befasste sich die Aktionsgemeinschaft mit der Ansiedelung des Luchses, sowohl der selbständigen als auch der von Menschenhand geförderten.
Immer wieder ist der Wildschadensersatz und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle einer Wildschadensausgleichskasse vorgestellt und diskutiert worden.
Die Vertreter der Jagdverbände sind sich einig: „Wenn es die AINC nicht gäbe, müsste sie gegründet werden! Auch wenn die hochtrabenden Ziele der Anfangsjahre nicht verwirklicht werden konnten, weil Europa nicht schneller zusammenwächst, das gegenseitige Treffen und das persönliche Kennen der Jagdpräsidenten von hüben und drüben erleichtert Vieles!“