Der Jagdausübungsberechtigte wird durch das saarländische Jagdgesetz (§ 36) verpflichtet, für sein Revier Abschussmeldungen sowohl für Schalenwild als auch für das übrige Wild vorzulegen. Dies betrifft nicht nur erlegtes Wild, sondern auch Fallwild (z.B. durch Krankheit) und verendetes Wild (z.B. durch Verkehrsunfall).
Die Aufgabe der Sammlung und Auswertung dieser Daten und Weitergabe an berechtigte Stellen wurde der Vereinigung der Jäger des Saarlandes durch die Oberste Jagdbehörde übertragen (§ 11 a DV-SJG).
Das Jagdstreckenverwaltungsprogramm erlaubt es den Jagdausübungsberechtigten, bequem dieser Pflicht nachzukommen.
Die EDV-Anwendung ist „webbasiert“. Die Datensicherheit ist absolut gewährleistet und die Zugriffsrechte sind geregelt. Für den Erhalt Ihrer Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an die VJS: info@saarjaeger.de.